Leichte Sprache

Übersetzung nach § 4 BITV 2.0

Was machen wir?

Wir übersetzen Ihre Texte in Leichter Sprache – unabhängig davon, ob sich die Texte auf einer Webseite befinden oder ob diese als gedruckte Variante vorliegen. Die Übersetzung orientiert sich an den Regeln des Netzwerk Leichte Sprache e. V. 

Kontaktieren Sie uns gerne noch heute und wir erstellen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot!

Angewendet werden kann die Leichte Sprache bei allen Menschen, die auf eine sprachliche Barriere stoßen — also beispielsweise Analphabeten, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Menschen mit einer nicht-deutschen Muttersprache. Insofern handelt es sich hierbei um eine sehr inklusive Sprache, die benachteiligten Gruppen bei einer vollen Integration in unsere Gesellschaft helfen kann.

Leichte Sprache leistet einen wichtigen Beitrag dabei, für eine inklusive und zugängliche Gesellschaft zu sorgen. 

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie einfach an unter: +49 365 773370-92 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@barrierefreie-werbeagentur.de.

Gern erklären wir Ihnen alle Details - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!


Was ist Leichte Sprache?

Die Leichte Sprache ist eine Variation der deutschen Sprache, die speziell für die Verwendung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten konzipiert wurde. Sie soll auch benachteiligten Menschen einen einfachen Umgang zu Sprache ermöglichen, um ihnen ein funktionelles und autonomes Leben zu erleichtern. Denn gerade im Alltag sehen wir uns viel zu oft mit Dokumenten, Verträgen und langen Formularen konfrontiert. Da diese für die meisten von uns eine Menge Aufmerksamkeit erfordern, ist es kein Wunder, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten mit komplexen Formulierungen und Inhalten überfragt sein können. Leichte Sprache überwindet dieses Problem.

Ein Text in Leichter Sprache entspricht dem Niveau A1, das durch den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen festgelegt wird. Kurz gesagt, werden aus entsprechenden Texten überflüssige Informationen entfernt. Lange oder fremdsprachige Worte werden vermieden und zudem wird jeder Text in Leichter Sprache von Menschen in der betroffenen Zielgruppe geprüft.

Ihren Ursprung hat die Leichte Sprache übrigens in einer Selbstbestimmungsbewegung gefunden, die von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen ins Leben gerufen wurde. 

Man erkennt Texte in Leichter Sprache oder die Verlinkung dazu oftmals anhand des oben rechts stehenden Siegels. Der Verein Inclusion Europe hat ein „Europäisches Logo für Leichte Sprache“ als Gütesiegel für Texte in Leichter Sprache geschaffen.


Was sind die Regeln der Leichten Sprache?

Jede Sprache hat ihre eigenen Regeln und auch die Leichte Sprache ist hiervon nicht ausgenommen. Es gibt verschiedene Vereinigungen, die bestimmte Regeln für die Anwendung von Leichter Sprache definiert haben. Wir orientieren uns an der größten Vereinigung in Deutschland, das Netzwerk Leichte Sprache e. V. Dort findet man ein festes Regelwerk für die Leichte Sprache, welches etwa vierzig Regeln enthält. Diese beziehen sich nicht nur auf die Sprache selbst, sondern auch auf die Sprachgestaltung. Ziel ist nicht, eine schöne Sprache zu kreieren – sie soll stattdessen leicht und inklusiv sein.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick: 

  1. Es werden kurze Sätze verwendet. Außerdem verzichtet man dabei so gut es geht auf die Bildung von Nebensätzen.
  2. Jeder Satz sollte nur eine einzige Aussage enthalten.
  3. Die Verwendung von Fremd- oder Sachworten soll vermieden werden. Falls dies nicht möglich ist, muss der entsprechende Begriff im Text selbst erklärt werden.
  4. Passivbildungen werden vermieden. Es sollte also in jedem Fall eine Konstruktion mit Aktivsatz entstehen.
  5. Ein Satz sollte aus der Konstruktion Subjekt + Prädikat + Objekt bestehen.
  6. Da Synonyme besonders verwirrend sein können, werden diese vermieden. Im besten Fall sollte wirklich immer dasselbe Wort verwendet werden. Auch diese Tatsache untermalt die Aussage, dass Leichte Sprache keine schöne Sprache sein soll. Es geht um Inklusion. Auch Abkürzungen sind nicht in den Text einzubringen.
  7. Metaphern und bildliche Sprache sind zu vermeiden. Informationen werden direkt auf den Punkt gebracht.
  8. Anstelle von Hauptwörtern werden vor allem viele Verben verwendet.
  9. Da es sich bei der Leichten Sprache nicht um Kindersprache handelt, werden weiterhin „Du“ und „Sie“ verwendet.
  10. Es werden immer konkrete Beispiele genannt, die die enthaltenen Informationen unterstützen und auf den Punkt bringen.

Gesetze und Vorgaben

BITV 2.0

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 trat am 22.09.2011 in Kraft und gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung. Sie soll Webseiten auch für Menschen mit Behinderungen (z. B. gehörlos, blind u.ä.) bestmöglich zugänglich und benutzbar machen. Die BITV gilt zunächst nur auf Bundesebene, im Länder- und Kommunalen-Bereich greifen Landesgleichstellungsgesetze und ggf. länderspezifische Verordnungen.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt in § 4 BITV 2.0 die Anforderungen an Websites:

§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
  • Hinweise zur Navigation,
  • eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
  • Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. (§ 1 BGG). Das Gesetz gilt vorrangig für Träger öffentlicher Gewalt auf Bundesebene. Zur Umsetzung der gleichen Inhalte auf Länderebene werden jeweils landeseigene Landesgleichstellungsgesetze erstellt. Diese Landesgleichstellungsgesetze enthalten jedoch teilweise andere Intentionen und Anforderungen.


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Was machen wir?

Wir übersetzen Ihre Texte in Leichter Sprache – unabhängig davon, ob sich die Texte auf einer Webseite befinden oder ob diese als gedruckte Variante vorliegen. Die Übersetzung orientiert sich an den Regeln des Netzwerk Leichte Sprache e. V.

Wie sieht die fertige Datei aus?

Standardmäßig liefern wir Ihnen eine Datei ohne Ihr Design. Falls Sie Ihr Design (z. B. nach Corporate Design) eingebaut haben möchten, geben Sie dies bitte im Feld „Was soll genau übersetzt werden und warum?“ an. Vielen herzlichen Dank!

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Bilder für Leichte Sprache

Leichte-Sprache-Texte sollten mit passenden Grafiken und Bildern versehen werden. Wir arbeiten mit allgemeinen Grafik-Sammlungen für Leichte Sprache. Manchmal müssen wir extra Bilder kaufen, damit diese zu Ihrem Text passen.