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Was machen wir?
Wir übersetzen Ihre Texte in Leichter Sprache – unabhängig davon, ob sich die Texte auf einer Webseite befinden oder ob diese als gedruckte Variante vorliegen. Die Übersetzung orientiert sich an den Regeln des Netzwerk Leichte Sprache e. V.
Die Zielgruppe von Leichter Sprache ist vielfältig. Sie umfasst:
- Menschen mit Lernschwierigkeiten: Dazu zählen Personen mit geistigen Behinderungen oder Entwicklungsstörungen, die oft Schwierigkeiten haben, komplexe Informationen zu verarbeiten.
- Ältere Menschen: Senioren können aufgrund von altersbedingten kognitiven Einschränkungen oder Gedächtnisproblemen Schwierigkeiten haben, komplizierte Texte zu verstehen.
- Migranten und Flüchtlinge: Diese Gruppe hat häufig Sprachbarrieren und benötigt einfache und klare Informationen, um sich in einer neuen Umgebung zurechtzufinden.
- Allgemein Personen mit Leseschwierigkeiten: Dazu gehören auch Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht gut lesen können.
Leichte Sprache leistet einen wichtigen Beitrag für eine inklusive und zugängliche Gesellschaft.
Was ist Leichte Sprache?
Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form der deutschen Sprache, die darauf abzielt, Informationen so zu gestalten, dass sie für unterschiedliche Menschengruppen leicht verständlich sind. Diese Form der Sprache wird insbesondere für Personen entwickelt, die Schwierigkeiten haben, komplexe Texte zu erfassen. Dazu gehören Menschen mit Lernschwierigkeiten, Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie ältere Menschen und Migranten, die Deutsch als Fremdsprache lernen.
Die Entwicklung der Leichten Sprache begann in den 1990er Jahren in Deutschland. Der Bedarf an verständlicher Kommunikation wurde erkannt, als immer mehr Menschen Zugang zu Informationen forderten. Die erste umfassende Definition und Regelung zur Leichten Sprache wurde 2006 im Rahmen des „Bundesteilhabegesetzes“ formuliert. Seitdem hat sich das Konzept weiterentwickelt und wird zunehmend umfassender. Leichte Sprache orientiert sich an einem sehr einfachen Sprachniveau, das in der Regel dem Niveau A1 bis A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entspricht.
Leichte Sprache findet in vielen Bereichen Anwendung, u.a. in:
- Informationsmaterialien von Behörden: Hierbei handelt es sich um Broschüren, Formulare oder Webseiten, die für Bürger zugänglich sein sollen.
- Gesundheitsinformationen: In Arztpraxen oder Kliniken werden Patienteninformationen in Leichter Sprache bereitgestellt, um sicherzustellen, dass alle Patienten die notwendigen Informationen verstehen.
- Bildungsangeboten: Schulen und Bildungseinrichtungen nutzen Leichte Sprache, um Lernmaterialien für Schüler mit besonderen Bedürfnissen anzupassen.
- Öffentlichkeitsarbeit von Organisationen: Viele gemeinnützige Organisationen verwenden Leichte Sprache in ihren Kampagnen und Informationsmaterialien.
Man erkennt Texte in Leichter Sprache oder die Verlinkung dazu oftmals anhand des oben rechts stehenden Siegels. Der Verein Inclusion Europe hat ein „Europäisches Logo für Leichte Sprache“ als Gütesiegel für Texte in Leichter Sprache geschaffen.
Prüfgruppe mit Menschen mit Behinderungen
2022 haben wir eine Prüfgruppe für Leichte Sprache beim ASB Kreisverband Saale-Holzland-Kreis e.V. gegründet und treffen uns meist wöchentlich.
Eine Prüfgruppe für Leichte Sprache ist eine Gruppe von Personen, die dafür verantwortlich ist, Texte in Leichter Sprache auf ihre Verständlichkeit und Zugänglichkeit zu überprüfen. Unsere Prüfgruppe besteht aus 8 Personen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen, die direkt von den Informationen betroffen sind und deren Perspektive entscheidend für die Bewertung der Verständlichkeit ist.
Durch das Feedback der Prüfgruppe können Texte überarbeitet und verbessert werden, um sicherzustellen, dass diese tatsächlich für alle Leser zugänglich sind. Die Einbeziehung von Menschen aus der Zielgruppe ist besonders wichtig, da sie am besten beurteilen können, ob die Informationen verständlich sind und ihren Bedürfnissen entsprechen.
Wir sind aktives Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.
Und wir sind berechtigt, dass Gütesiegel von "Netzwerk Leichte Sprache" zu verwenden, da wir nach den Regeln des Netzwerk Leichte Sprache arbeiten und die Texte durch unsere Prüfgruppe überprüft werden können.
Was ist das Netzwerk Leichte Sprache?
Das Netzwerk Leichte Sprache ist eine Initiative, die sich für die Verbreitung und Förderung von Leichte Sprache in Deutschland und darüber hinaus einsetzt. Es besteht aus verschiedenen Akteuren, darunter Organisationen, Institutionen, Fachleute und Menschen mit Behinderungen, die gemeinsam daran arbeiten, Informationen und Kommunikation für alle zugänglich zu machen.
Die Hauptziele des Netzwerks sind:
- Förderung der Leichten Sprache: Das Netzwerk setzt sich dafür ein, dass Leichte Sprache in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Verwaltung und Medien stärker genutzt wird.
- Austausch von Wissen und Erfahrungen: Mitglieder des Netzwerks teilen Best Practices, Erfahrungen und Ressourcen zur Erstellung von Texten in Leichter Sprache.
- Schulung und Weiterbildung: Das Netzwerk bietet Schulungen und Workshops an, um Fachkräfte im Umgang mit Leichter Sprache zu schulen und das Bewusstsein für deren Bedeutung zu erhöhen.
- Qualitätssicherung: Durch den Austausch von Standards und Richtlinien trägt das Netzwerk dazu bei, die Qualität von Texten in Leichter Sprache zu sichern.
- Inklusion: Ein zentrales Anliegen des Netzwerks ist es, die Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten oder anderen Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Das Netzwerk Leichte Sprache spielt eine wichtige Rolle dabei, Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass Informationen für alle Menschen verständlich sind. Es trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Verständnisschwierigkeiten zu schärfen und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Was sind die wichtigsten Regeln für Leichte Sprache?
Die wichtigsten Regeln für Leichte Sprache zielen darauf ab, Informationen so klar und verständlich wie möglich zu gestalten:
- Einfache Wörter verwenden: Nutze alltägliche und leicht verständliche Wörter. Vermeide Fachbegriffe, komplizierte Ausdrücke und Abkürzungen.
- Kurze Sätze: Halte die Sätze kurz und prägnant. Ein Satz sollte in der Regel nicht länger als 10 bis 15 Wörter sein.
- Aktive Sprache: Verwende die aktive Formulierung (z.B. „Der Lehrer erklärt das Thema“ statt „Das Thema wird vom Lehrer erklärt“).
- Vermeidung von Nebensätzen: Vermeide komplexe Satzstrukturen mit Nebensätzen. Halte die Aussagen einfach und direkt.
- Klare Struktur: Gliedere den Text in Abschnitte mit Überschriften. Verwende Aufzählungen oder nummerierte Listen, um Informationen übersichtlich darzustellen.
- Wiederholungen: Wiederhole wichtige Informationen, um das Verständnis zu fördern und sicherzustellen, dass zentrale Punkte nicht übersehen werden.
- Visuelle Unterstützung: Ergänze den Text mit Bildern, Symbolen oder Grafiken, um den Inhalt visuell zu unterstützen und das Verständnis zu erleichtern.
- Konkrete Begriffe: Verwende konkrete und anschauliche Begriffe anstelle von abstrakten Konzepten, um die Inhalte greifbarer zu machen.
- Einfacher Satzbau: Achte auf einen einfachen Satzbau ohne komplizierte Strukturen oder Einschübe.
- Vermeidung von Metaphern und Redewendungen: Diese können oft missverstanden werden; daher sollten sie vermieden oder klar erklärt werden.
Diese Regeln helfen dabei, Texte in Leichter Sprache so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Verständnisschwierigkeiten zugänglich sind und eine klare Kommunikation ermöglichen.
Gesetze und Vorgaben
BITV 2.0
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 trat am 22.09.2011 in Kraft und gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung. Sie soll Webseiten auch für Menschen mit Behinderungen (z. B. gehörlos, blind u.ä.) bestmöglich zugänglich und benutzbar machen. Die BITV gilt zunächst nur auf Bundesebene, im Länder- und Kommunalen-Bereich greifen Landesgleichstellungsgesetze und ggf. länderspezifische Verordnungen.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt in § 4 BITV 2.0 die Anforderungen an Websites:
§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
- Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
- Hinweise zur Navigation,
- eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. (§ 1 BGG). Das Gesetz gilt vorrangig für Träger öffentlicher Gewalt auf Bundesebene. Zur Umsetzung der gleichen Inhalte auf Länderebene werden jeweils landeseigene Landesgleichstellungsgesetze erstellt. Diese Landesgleichstellungsgesetze enthalten jedoch teilweise andere Intentionen und Anforderungen.
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Wie sieht die fertige Datei aus?
Standardmäßig liefern wir Ihnen eine Datei ohne Ihr Design. Falls Sie Ihr Design (z. B. nach Corporate Design) eingebaut haben möchten, geben Sie dies bitte im Feld „Was soll genau übersetzt werden und warum?“ an. Vielen herzlichen Dank!
Bilder für Leichte Sprache
Leichte-Sprache-Texte sollten mit passenden Grafiken und Bildern versehen werden. Wir arbeiten mit allgemeinen Grafik-Sammlungen für Leichte Sprache. Manchmal müssen wir extra Bilder kaufen, damit diese zu Ihrem Text passen.