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Wir erstellen barrierefreie Webseiten nach EN 301 549 (BITV 2.0 und WCAG 2.2).
Die Erstellung barrierefreier Webseiten ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und Chancengleichheit im digitalen Raum. Mit unserer Expertise in der Umsetzung der EN 301 549, BITV 2.0 und WCAG 2.2 im Content Management System Typo3 sind wir in der Lage, Ihnen eine Webseite zu bieten, die nicht nur den rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch ein positives Nutzererlebnis für alle Besucher schafft.

Eine Webseite gilt als barrierefrei, wenn sie von allen Menschen gleichermaßen gut und vollständig bedient werden kann. Jeder Mensch soll unabhängig Inhalte einer Webseite lesen, verstehen und nutzen können. Einige Menschen sind dabei auf die Unterstützung von assistiven Hilfsmitteln (z. B. Screenreader) angewiesen.

EN 301 549

Der europäische Standard EN 301 549 „Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe“ beinhaltet Vorgaben für die Bereitstellung von Informationen und Dokumenten in On- und Offline-Anwendungen. Sie bieten den EU-Mitgliedsstaaten ein Standard-Werk, um deren elektronische und digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Das Dokument EN 301 549 umfasst alle notwendigen funktionalen Anforderungen, die zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und zur Erstellung von Testmechanismen notwendig sind.

Die Anforderungen umfassen folgende Bereiche (Nummern gemäß der EN 301 549):
5. Allgemeine Anforderungen/Generic requirements
6. Elektronik und Computertechnik mit Zwei-Wege-Sprachkommunikation/ICT with two-way voice communication
7. Elektronik und Computertechnik mit Video-Ressourcen/ICT with video capabilities
8. Hardware
9. Web (Dokumente und Software) – enthält alle Level A und Level AA – Erfolgskriterien von WCAG 2.0 als Mindestanforderung
10. Nicht-Web-Dokumente/Non-web documents – orientiert sich an den Richtlinien der WCAG2ICT Task Force
11. Software – allgemein, ausgenommen Web, Interoperabilität mit Assistierenden Technologien, Autorenwerkzeuge etc. (referenziert unter anderem EN ISO 9241-171:2008)
12. Dokumentation und Support/Documentation and support services

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde am 16. Juli 2021 erlassen und tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Es trägt den vollständigen Titel „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ und dient der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Das Gesetz legt spezifische Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, einschließlich bestimmter Webseiten und Onlineshops.

Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, darunter Hardwaresysteme für Universalrechner sowie verschiedene Selbstbedienungsterminals wie Zahlungsterminals, Geldautomaten und Check-In-Automaten. Auch interaktive Verbraucherendgeräte für Telekommunikations- und audiovisuelle Mediendienste sowie E-Book-Lesegeräte fallen unter das Gesetz.

Darüber hinaus umfasst das BFSG Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, wie Telekommunikationsdienste (außer Maschinenkommunikation), Personenbeförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (mit bestimmten Ausnahmen), Webseiten, mobile Anwendungen, elektronische Tickets sowie Bankdienstleistungen und E-Books. Interaktive Informationssysteme im öffentlichen Verkehr sind ebenfalls eingeschlossen, sofern sie innerhalb der EU betrieben werden.

Umsetzung und Überwachung

Das BFSG sieht vor, dass Unternehmen und Dienstleister Maßnahmen ergreifen müssen, um die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. Dazu gehört die Durchführung von Prüfungen und Bewertungen der Barrierefreiheit sowie die Implementierung notwendiger Anpassungen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt sowohl bei Herstellern als auch bei Anbietern von Dienstleistungen.

Die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes erfolgt durch zuständige Behörden, die befugt sind, Kontrollen durchzuführen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Dies soll sicherstellen, dass die festgelegten Standards eingehalten werden und Menschen mit Behinderungen tatsächlich von den Verbesserungen profitieren können.

Bedeutung des BFSG

Das BFSG hat eine weitreichende Bedeutung für Deutschland. Es trägt nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei, sondern fördert auch ein inklusives Umfeld, in dem jeder Mensch unabhängig von seinen Fähigkeiten gleichberechtigt teilnehmen kann. Durch die Schaffung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen wird zudem das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschärft.

BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 trat am 22. September 2020 in Kraft und stellt einen wichtigen Meilenstein für die digitale Barrierefreiheit in Deutschland dar. Sie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und legt spezifische Anforderungen fest, die öffentliche Stellen bei der Gestaltung ihrer digitalen Angebote einhalten müssen.

Die BITV 2.0 umfasst eine Vielzahl von Kriterien, die sicherstellen sollen, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind. Zu den zentralen Inhalten gehören:

Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehört die Bereitstellung von Textalternativen für Bilder und Multimedia-Inhalte.

Bedienbarkeit: Alle Funktionen einer Webseite müssen über verschiedene Eingabemethoden bedienbar sein, insbesondere auch über Tastatur und Screenreader.

Verständlichkeit: Die Inhalte sollten klar und verständlich formuliert sein. Dies schließt auch die Verwendung einfacher Sprache ein, um komplexe Informationen für alle Nutzer zugänglich zu machen.

Robustheit: Webseiten müssen so gestaltet sein, dass sie mit verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln kompatibel sind.

Gebärdensprache und Leichte Sprache:

Ein wichtiger Aspekt der BITV 2.0 ist die Berücksichtigung von Gebärdensprache und Leichter Sprache:

Gebärdensprache: Die Verordnung fordert, dass wichtige Informationen auch in Gebärdensprache bereitgestellt werden, um gehörlosen Menschen den Zugang zu digitalen Inhalten zu erleichtern. Dies kann durch Videos oder Animationen geschehen, die in Gebärdensprache übersetzt sind.

Leichte Sprache: Die BITV 2.0 empfiehlt die Verwendung von Leichter Sprache als Mittel zur Verbesserung der Verständlichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Sprachbarrieren. Leichte Sprache verwendet einfache Satzstrukturen und einen reduzierten Wortschatz, um komplexe Informationen verständlicher zu machen.

WCAG 2.2

Die WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) sind die neuesten Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten, die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) entwickelt wurden. Diese Richtlinien zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Webinhalte für alle Benutzer zugänglich sind, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

WCAG 2.2 baut auf den vorherigen Versionen (WCAG 2.0 und 2.1) auf und führt zusätzliche Kriterien ein, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern. Zu den Hauptzielen der WCAG gehören:

  1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Benutzern wahrgenommen werden können.
  2. Bedienbarkeit: Benutzer müssen in der Lage sein, die Benutzeroberfläche zu bedienen und Navigation sowie Interaktionen durchzuführen.
  3. Verstehbarkeit: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
  4. Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzern und Technologien interpretiert werden zu können.

Die WCAG 2.2 enthält spezifische Erfolgskriterien, die in drei Stufen unterteilt sind: A (minimal), AA (mittel) und AAA (maximal). Die meisten Organisationen streben an, mindestens die Stufe AA zu erreichen.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein deutsches Gesetz, das am 27. April 2002 in Kraft trat. Es hat das Ziel, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern und Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu verhindern. Das BGG ist ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inklusion und Barrierefreiheit in Deutschland.

Wichtige Inhalte des Behindertengleichstellungsgesetzes:

  • Gleichstellungsauftrag: Das BGG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu fördern. Dies umfasst sowohl den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen als auch die Schaffung barrierefreier Lebensräume.
  • Barrierefreiheit: Das Gesetz legt fest, dass öffentliche Stellen ihre Angebote so gestalten müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch digitale Angebote, wie Webseiten und Online-Dienste.
  • Diskriminierungsverbot: Das BGG verbietet Diskriminierung aufgrund von Behinderung in verschiedenen Bereichen, darunter Beschäftigung, Bildung und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen.
  • Schutz vor Benachteiligung: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Schutz vor Benachteiligung und können sich bei Diskriminierung an die zuständigen Stellen wenden.
  • Beteiligung von Betroffenen: Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollen, um ihre Bedürfnisse und Perspektiven angemessen zu berücksichtigen.

Insgesamt ist das BGG ein zentraler Bestandteil der deutschen Behindertenpolitik und spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Allgemeines

In Deutschland und der Schweiz gibt es aktuell noch keine Bundesstellen für die Zertifizierung und Überprüfung einer Webseite auf Barrierefreiheit, jedoch gibt es zwei sehr gute Initiativen und Möglichkeiten: Den BIK BITV-Test für die BITV 2.0 und die WCAG 2.2 und den „Access for all“-Test für die WCAG 2.2.

BIK BITV-Test - Überprüfung nach BITV 2.0 und WCAG 2.2

Der BIK BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten. Die Grundlage für die Tests bilden die internationale Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) und die europäische Norm EN 301 549. Der BITV-Test umfasst insgesamt 98 Prüfschritte, der WCAG 2.2 Test umfasst 60 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die Auskunft darüber geben, was genau geprüft wird, warum das wichtig ist und wie in der Prüfung vorzugehen ist. Das Prüfverfahren ist im Detail offengelegt. 

Weitere Informationen zum BIK BITV-Test (neues Fenster)

„Access for all“-Test – Überprüfung nach WCAG 2.2

Die Stiftung „Zugang für alle“ ist die unabhängige Zertifizierungsstelle für barrierefreie Websites. Sie ist spezialisiert in der Beurteilung der Barrierefreiheit von Websites und hat bereits zahlreiche Schweizer Websites getestet. Eine Zertifizierung stellt sicher, dass eine Website barrierefrei zugänglich ist und die Standards einhält. Menschen mit Behinderung und Senioren profitieren von barrierefreien Websites, für viele ist nur so eine Benutzung möglich.

Weitere Informationen zum Zertifikat «Access for all» (neues Fenster)

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