Was ist barrierefreies Webdesign?
Barrierefreies Webdesign beinhaltet die Erstellung von Web-Inhalten, sodass alle Nutzer, unabhängig von deren technischen und körperlichen Möglichkeiten diese uneingeschränkt (barrierefrei) nutzen können. Barrierefreiheit umschließt alle Menschen mit altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen), Menschen mit oder ohne Behinderung, Nutzer mit technischen Einschränkungen (z. B. Textbrowser oder PDA) sowie Webcrawlern (kleine Tools, die für Suchmaschinen die Inhalte einer Seite erfassen).
In Deutschland nutzen vier von fünf Menschen mit Behinderungen das World Wide Web und sind somit auf spezielle Angebote angewiesen. Gehörlose oder schwerhörige Menschen z. B. benötigen besondere Darstellungsformen im Internet. Blinde oder sehbehinderte Nutzer lassen sich Webseiten oft mit einer speziellen Software, z. B. dem Screenreader, vorlesen oder den Text per Braille-Schrift ausgeben. Für Personen mit einer Farbfehlsichtigkeit, (z. B. Rot-Grün-Sehschwäche) ist es oft problematisch, wenn Informationen mittels Farbe vermittelt werden.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir erstellen barrierefreie Webseiten nach EN 301 549 (BITV 2.0 und WCAG 2.1).
Wir bieten dazu ein spezielles Webseiten-Paket an, welches auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird. Die barrierefreie Webseite wird mit dem Content Management System TYPO3 erstellt.
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie einfach an unter: +49 365 773370-92 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@barrierefreie-werbeagentur.de.
Gern erklären wir Ihnen alle Details - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
Gesetze und Vorgaben
EN 301 549
Der europäische Standard EN 301 549 „Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe“ beinhaltet Vorgaben für die Bereitstellung von Informationen und Dokumenten in On- und Offline-Anwendungen. Sie bieten den EU-Mitgliedsstaaten ein Standard-Werk, um deren elektronische und digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten.
Das Dokument EN 301 549 umfasst alle notwendigen funktionalen Anforderungen, die zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und zur Erstellung von Testmechanismen notwendig sind.
Die Anforderungen umfassen folgende Bereiche (Nummern gemäß der EN 301 549):
5. Allgemeine Anforderungen/Generic requirements
6. Elektronik und Computertechnik mit Zwei-Wege-Sprachkommunikation/ICT with two-way voice communication
7. Elektronik und Computertechnik mit Video-Ressourcen/ICT with video capabilities
8. Hardware
9. Web (Dokumente und Software) – enthält alle Level A und Level AA – Erfolgskriterien von WCAG 2.0 als Mindestanforderung
10. Nicht-Web-Dokumente/Non-web documents – orientiert sich an den Richtlinien der WCAG2ICT Task Force
11. Software – allgemein, ausgenommen Web, Interoperabilität mit Assistierenden Technologien, Autorenwerkzeuge etc. (referenziert unter anderem EN ISO 9241-171:2008)
12. Dokumentation und Support/Documentation and support services
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen (§ 1 BGG). Das Gesetz gilt vorrangig für Träger öffentlicher Gewalt auf Bundesebene. Zur Umsetzung der gleichen Inhalte auf Länderebene werden jeweils landeseigene Landesgleichstellungsgesetze erstellt. Diese Landesgleichstellungsgesetze enthalten jedoch teilweise andere Intentionen und Anforderungen.
BITV 2.0
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 trat am 22.09.2011 in Kraft und gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung. Sie soll Webseiten auch für Menschen mit Behinderungen (z. B. Gehörlose, Blinde u. Ä.) bestmöglich zugänglich und benutzbar machen. Die BITV gilt zunächst nur auf Bundesebene, im Länder- und kommunalen Bereich greifen Landesgleichstellungsgesetze und ggf. länderspezifische Verordnungen.
WCAG 2.1
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 aus dem Jahr 2008 wurde am 5.6.2018 unter dem neuen Namen WCAG 2.1 aktualisiert.
Damit wurden die Richtlinien der bestehenden WCAG 2.0 mit 17 neuen Erfolgskriterien erweitert.
Die WCAG 2.1 soll die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen wesentlich verbessern. Sie ist Grundlage für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern (z. B. auch in der Schweiz). Die WCAG 2.1 ist technikneutral formuliert und von der ISO und der IEC wortwörtlich übernommen als ISO/IEC 40500.
Zertifizierungsmöglichkeiten
Allgemeines
In Deutschland und der Schweiz gibt es aktuell noch keine offiziellen Stellen für die Zertifizierung und Überprüfung einer Webseite auf Barrierefreiheit, jedoch gibt es zwei sehr gute Initiativen und Möglichkeiten: Den BIK BITV-Test für die BITV 2.0 und die WCAG 2.1 und den „Access for all“-Test für die WCAG 2.1.
BIK BITV-Test - Überprüfung nach BITV 2.0 und WCAG 2.1
Der BIK BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten. Die Grundlage für die Tests bilden die internationale Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) und die europäische Norm EN 301 549. Der BITV-Test umfasst insgesamt 98 Prüfschritte, der WCAG 2.1 Test umfasst 60 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die Auskunft darüber geben, was genau geprüft wird, warum das wichtig ist und wie in der Prüfung vorzugehen ist. Das Prüfverfahren ist im Detail offengelegt.
„Access for all“-Test – Überprüfung nach WCAG 2.1
Die Stiftung „Zugang für alle“ ist die unabhängige Zertifizierungsstelle für barrierefreie Websites. Sie ist spezialisiert in der Beurteilung der Barrierefreiheit von Websites und hat bereits zahlreiche Schweizer Websites getestet. Eine Zertifizierung stellt sicher, dass eine Website barrierefrei zugänglich ist und die Standards einhält. Menschen mit Behinderung und Senioren profitieren von barrierefreien Websites, für viele ist nur so eine Benutzung möglich.