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Was machen wir?
Wir setzen uns dafür ein, Barrieren abzubauen und das allgemeine Verständnis in digitalen Medien zu erleichtern. Wir bieten mit unseren Partnern professionelle Gebärdensprachvideos, die den Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sowie der Norm DIN EN ISO 17100 entsprechen.
Unsere qualifizierten Gebärdensprachdolmetscher sind darauf spezialisiert, Inhalte präzise und verständlich in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) zu übersetzen. Wir garantieren eine hohe Qualität und Verständlichkeit, damit Ihre Botschaft klar vermittelt wird. Die BITV 2.0 legt dabei fest, wie Informationen auf einer Webseite auch für hörgeschädigte Menschen zugänglich gemacht werden können. Unsere Gebärdensprachvideos erfüllen ale gesetzlichen Vorgaben, um sicherzustellen, dass gehörlose und schwerhörige Menschen gleichberechtigt auf wichtige Informationen zugreifen können.
Was ist Gebärdensprache?
Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache, die von gehörlosen und schwerhörigen Menschen verwendet wird, um miteinander zu kommunizieren. Sie besteht aus einer Kombination von Handzeichen, Mimik, Körperhaltung und Gestik. Hier sind einige wichtige Aspekte der Gebärdensprache:
- Visuelle Kommunikation: Im Gegensatz zur gesprochenen Sprache wird Gebärdensprache durch visuelle Mittel vermittelt. Die Nutzer verwenden ihre Hände, Gesichtsausdrücke und Körperbewegungen, um Bedeutungen auszudrücken.
- Eigenständige Sprache: Gebärdensprache ist eine eigenständige Sprache mit eigener Grammatik und Syntax. Sie ist nicht einfach eine Übersetzung der gesprochenen Sprache in Handzeichen, sondern hat ihre eigenen Regeln und Strukturen.
- Regionale Varianten: Es gibt verschiedene Gebärdensprachen weltweit, die sich je nach Region unterscheiden. In Deutschland wird die Deutsche Gebärdensprache (DGS) verwendet, während in anderen Ländern unterschiedliche Gebärdensprachen existieren, wie z.B. American Sign Language (ASL) in den USA oder British Sign Language (BSL) im Vereinigten Königreich.
- Kulturelle Identität: Für viele gehörlose Menschen ist die Gebärdensprache ein wichtiger Teil ihrer kulturellen Identität. Sie fördert Gemeinschaftsgefühl und Zugehörigkeit innerhalb der gehörlosen Gemeinschaft.
- Einsatzbereiche: Gebärdensprache wird nicht nur im Alltag verwendet, sondern auch in Bildungseinrichtungen, bei medizinischen Terminen oder in der Medienproduktion, um Informationen für gehörlose und schwerhörige Menschen zugänglich zu machen.
- Barrierefreiheit: Die Verwendung von Gebärdensprache trägt zur Barrierefreiheit bei und ermöglicht es gehörlosen Menschen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Insgesamt ist die Gebärdensprache ein bedeutendes Kommunikationsmittel für viele Menschen und spielt eine zentrale Rolle in der Gehörlosenkultur.
Gesetze und Vorgaben
BITV 2.0
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 trat am 22.09.2011 in Kraft und gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung. Sie soll Webseiten auch für Menschen mit Behinderungen (z. B. gehörlos, blind u.ä.) bestmöglich zugänglich und benutzbar machen. Die BITV gilt zunächst nur auf Bundesebene, im Länder- und Kommunalen-Bereich greifen Landesgleichstellungsgesetze und ggf. länderspezifische Verordnungen.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt in § 4 BITV 2.0 die Anforderungen an Websites:
§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
- Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
- Hinweise zur Navigation,
- eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
Welche Vorgaben gelten für Gebärdensprachvideos?
Für die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet gelten die folgenden Vorgaben:
- Schatten auf dem Körper der Darstellerin oder des Darstellers sind zu vermeiden. Die Mimik und das Mundbild müssen gut sichtbar sein.
- Der Hintergrund ist statisch zu gestalten. Ein schwarzer oder weißer Hintergrund ist zu vermeiden.
- Der Hintergrund sowie die Kleidung und die Hände der Darstellerin oder des Darstellers stehen im Kontrast zueinander. Dabei soll die Kleidung dunkel und einfarbig sein.
- Das Video ist durch das Logo für die Deutsche Gebärdensprache gekennzeichnet. Die farbliche Gestaltung des Logos kann dem jeweiligen Design des Auftritts angepasst werden.
- Die Auflösung beträgt mindestens 320 x 240 Pixel.
- Die Bildfolge beträgt mindestens 25 Bilder je Sekunde.
- Der Gebärdensprach-Film ist darüber hinaus als Datei zum Herunterladen verfügbar. Es sind Angaben zur Größe der Datei sowie zur Abspieldauer verfügbar.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde am 16. Juli 2021 erlassen und tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Es trägt den vollständigen Titel „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ und dient der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Das Gesetz legt spezifische Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, einschließlich bestimmter Webseiten und Onlineshops.
Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, darunter Hardwaresysteme für Universalrechner sowie verschiedene Selbstbedienungsterminals wie Zahlungsterminals, Geldautomaten und Check-In-Automaten. Auch interaktive Verbraucherendgeräte für Telekommunikations- und audiovisuelle Mediendienste sowie E-Book-Lesegeräte fallen unter das Gesetz.
Darüber hinaus umfasst das BFSG Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, wie Telekommunikationsdienste (außer Maschinenkommunikation), Personenbeförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (mit bestimmten Ausnahmen), Webseiten, mobile Anwendungen, elektronische Tickets sowie Bankdienstleistungen und E-Books. Interaktive Informationssysteme im öffentlichen Verkehr sind ebenfalls eingeschlossen, sofern sie innerhalb der EU betrieben werden.
Umsetzung und Überwachung
Das BFSG sieht vor, dass Unternehmen und Dienstleister Maßnahmen ergreifen müssen, um die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. Dazu gehört die Durchführung von Prüfungen und Bewertungen der Barrierefreiheit sowie die Implementierung notwendiger Anpassungen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt sowohl bei Herstellern als auch bei Anbietern von Dienstleistungen.
Die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes erfolgt durch zuständige Behörden, die befugt sind, Kontrollen durchzuführen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Dies soll sicherstellen, dass die festgelegten Standards eingehalten werden und Menschen mit Behinderungen tatsächlich von den Verbesserungen profitieren können.
Bedeutung des BFSG
Das BFSG hat eine weitreichende Bedeutung für Deutschland. Es trägt nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei, sondern fördert auch ein inklusives Umfeld, in dem jeder Mensch unabhängig von seinen Fähigkeiten gleichberechtigt teilnehmen kann. Durch die Schaffung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen wird zudem das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschärft.
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Was machen wir?
Wir bieten mit unseren Partnern professionelle Gebärdensprachvideos, die den Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sowie der Norm DIN EN ISO 17100 entsprechen.
Unsere qualifizierten Gebärdensprachdolmetscher sind darauf spezialisiert, Inhalte präzise und verständlich in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) zu übersetzen. Wir garantieren eine hohe Qualität und Verständlichkeit, damit Ihre Botschaft klar vermittelt wird. Die BITV 2.0 legt dabei fest, wie Informationen auf einer Webseite auch für hörgeschädigte Menschen zugänglich gemacht werden können. Unsere Gebärdensprachvideos erfüllen ale gesetzlichen Vorgaben, um sicherzustellen, dass gehörlose und schwerhörige Menschen gleichberechtigt auf wichtige Informationen zugreifen können.
Wir orientieren uns an den internationalen Standards für Übersetzungsdienstleistungen gemäß DIN EN ISO 17100. Dies bedeutet für Sie ein hohes Maß an Qualität und Zuverlässigkeit.