Zum Anfrageformular

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie einfach an unter: 0365 773370-92 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@barrierefreie-werbeagentur.de.

Gern erklären wir Ihnen alle Details - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

Wir erstellen aus verschiedenen Dateiformaten (z. B. Adobe InDesign, Microsoft Word, Acrobat PDF) barrierefreie PDFs (PDF/UA) nach ISO-/DIN-Standards 14289-1. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir auch in der Lage, sehr komplexe PDF-Dateien umzuwandeln. Auch interaktive Dateien (z. B. mit Formularen und Schaltflächen) stellen kein Problem dar. Wir finden eine passende Lösung für Sie, egal ob es sich um ein besonders seitenreiches Dokument oder einfache Dateien handelt. Wir führen die gewünschte Prüfung mithilfe des Programms PDF Accessibility Checkers (PAC) durch inklusive einer umfangreichen Sicht- und Logikprüfung. Den Screenreader NVDA nutzen wir, um Ihre PDF-Dokumente stichprobenartig zu prüfen, um Fehler bestmöglich zu finden und zu beseitigen.

EN 301 549

Der europäische Standard EN 301 549 „Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe“ beinhaltet Vorgaben für die Bereitstellung von Informationen und Dokumenten in On- und Offline-Anwendungen. Sie bieten den EU-Mitgliedsstaaten ein Standard-Werk, um deren elektronische und digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Das Dokument EN 301 549 umfasst alle notwendigen funktionalen Anforderungen, die zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und zur Erstellung von Testmechanismen notwendig sind.

Die Anforderungen umfassen folgende Bereiche (Nummern gemäß der EN 301 549):
5. Allgemeine Anforderungen/Generic requirements
6. Elektronik und Computertechnik mit Zwei-Wege-Sprachkommunikation/ICT with two-way voice communication
7. Elektronik und Computertechnik mit Video-Ressourcen/ICT with video capabilities
8. Hardware
9. Web (Dokumente und Software) – enthält alle Level A und Level AA – Erfolgskriterien von WCAG 2.0 als Mindestanforderung
10. Nicht-Web-Dokumente/Non-web documents – orientiert sich an den Richtlinien der WCAG2ICT Task Force
11. Software – allgemein, ausgenommen Web, Interoperabilität mit Assistierenden Technologien, Autorenwerkzeuge etc. (referenziert unter anderem EN ISO 9241-171:2008)
12. Dokumentation und Support/Documentation and support services

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde am 16. Juli 2021 erlassen und tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Es trägt den vollständigen Titel „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ und dient der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Das Gesetz legt spezifische Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, einschließlich bestimmter Webseiten und Onlineshops.

Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, darunter Hardwaresysteme für Universalrechner sowie verschiedene Selbstbedienungsterminals wie Zahlungsterminals, Geldautomaten und Check-In-Automaten. Auch interaktive Verbraucherendgeräte für Telekommunikations- und audiovisuelle Mediendienste sowie E-Book-Lesegeräte fallen unter das Gesetz.

Darüber hinaus umfasst das BFSG Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, wie Telekommunikationsdienste (außer Maschinenkommunikation), Personenbeförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (mit bestimmten Ausnahmen), Webseiten, mobile Anwendungen, elektronische Tickets sowie Bankdienstleistungen und E-Books. Interaktive Informationssysteme im öffentlichen Verkehr sind ebenfalls eingeschlossen, sofern sie innerhalb der EU betrieben werden.

Umsetzung und Überwachung

Das BFSG sieht vor, dass Unternehmen und Dienstleister Maßnahmen ergreifen müssen, um die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. Dazu gehört die Durchführung von Prüfungen und Bewertungen der Barrierefreiheit sowie die Implementierung notwendiger Anpassungen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt sowohl bei Herstellern als auch bei Anbietern von Dienstleistungen.

Die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes erfolgt durch zuständige Behörden, die befugt sind, Kontrollen durchzuführen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Dies soll sicherstellen, dass die festgelegten Standards eingehalten werden und Menschen mit Behinderungen tatsächlich von den Verbesserungen profitieren können.

Bedeutung des BFSG

Das BFSG hat eine weitreichende Bedeutung für Deutschland. Es trägt nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei, sondern fördert auch ein inklusives Umfeld, in dem jeder Mensch unabhängig von seinen Fähigkeiten gleichberechtigt teilnehmen kann. Durch die Schaffung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen wird zudem das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschärft.

BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 trat am 22. September 2020 in Kraft und stellt einen wichtigen Meilenstein für die digitale Barrierefreiheit in Deutschland dar. Sie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und legt spezifische Anforderungen fest, die öffentliche Stellen bei der Gestaltung ihrer digitalen Angebote einhalten müssen.

Die BITV 2.0 umfasst eine Vielzahl von Kriterien, die sicherstellen sollen, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind. Zu den zentralen Inhalten gehören:

Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehört die Bereitstellung von Textalternativen für Bilder und Multimedia-Inhalte.

Bedienbarkeit: Alle Funktionen einer Webseite müssen über verschiedene Eingabemethoden bedienbar sein, insbesondere auch über Tastatur und Screenreader.

Verständlichkeit: Die Inhalte sollten klar und verständlich formuliert sein. Dies schließt auch die Verwendung einfacher Sprache ein, um komplexe Informationen für alle Nutzer zugänglich zu machen.

Robustheit: Webseiten müssen so gestaltet sein, dass sie mit verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln kompatibel sind.

Gebärdensprache und Leichte Sprache:

Ein wichtiger Aspekt der BITV 2.0 ist die Berücksichtigung von Gebärdensprache und Leichter Sprache:

Gebärdensprache: Die Verordnung fordert, dass wichtige Informationen auch in Gebärdensprache bereitgestellt werden, um gehörlosen Menschen den Zugang zu digitalen Inhalten zu erleichtern. Dies kann durch Videos oder Animationen geschehen, die in Gebärdensprache übersetzt sind.

Leichte Sprache: Die BITV 2.0 empfiehlt die Verwendung von Leichter Sprache als Mittel zur Verbesserung der Verständlichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Sprachbarrieren. Leichte Sprache verwendet einfache Satzstrukturen und einen reduzierten Wortschatz, um komplexe Informationen verständlicher zu machen.

WCAG 2.2

Die WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) sind die neuesten Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten, die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) entwickelt wurden. Diese Richtlinien zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Webinhalte für alle Benutzer zugänglich sind, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

WCAG 2.2 baut auf den vorherigen Versionen (WCAG 2.0 und 2.1) auf und führt zusätzliche Kriterien ein, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern. Zu den Hauptzielen der WCAG gehören:

  1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Benutzern wahrgenommen werden können.
  2. Bedienbarkeit: Benutzer müssen in der Lage sein, die Benutzeroberfläche zu bedienen und Navigation sowie Interaktionen durchzuführen.
  3. Verstehbarkeit: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
  4. Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzern und Technologien interpretiert werden zu können.

Die WCAG 2.2 enthält spezifische Erfolgskriterien, die in drei Stufen unterteilt sind: A (minimal), AA (mittel) und AAA (maximal). Die meisten Organisationen streben an, mindestens die Stufe AA zu erreichen.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein deutsches Gesetz, das am 27. April 2002 in Kraft trat. Es hat das Ziel, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern und Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu verhindern. Das BGG ist ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inklusion und Barrierefreiheit in Deutschland.

Wichtige Inhalte des Behindertengleichstellungsgesetzes:

  • Gleichstellungsauftrag: Das BGG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu fördern. Dies umfasst sowohl den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen als auch die Schaffung barrierefreier Lebensräume.
  • Barrierefreiheit: Das Gesetz legt fest, dass öffentliche Stellen ihre Angebote so gestalten müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch digitale Angebote, wie Webseiten und Online-Dienste.
  • Diskriminierungsverbot: Das BGG verbietet Diskriminierung aufgrund von Behinderung in verschiedenen Bereichen, darunter Beschäftigung, Bildung und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen.
  • Schutz vor Benachteiligung: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Schutz vor Benachteiligung und können sich bei Diskriminierung an die zuständigen Stellen wenden.
  • Beteiligung von Betroffenen: Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollen, um ihre Bedürfnisse und Perspektiven angemessen zu berücksichtigen.

Insgesamt ist das BGG ein zentraler Bestandteil der deutschen Behindertenpolitik und spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Was genau ist die „Universelle Barrierefreiheit“?

Universelle Barrierefreiheit ist ein Konzept, das darauf abzielt, allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, den Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und physischen Räumen zu ermöglichen. Diese Idee geht über die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinaus; sie fördert eine inklusive Gesellschaft, in der jeder die gleichen Chancen hat, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Barrierefreiheit umfasst verschiedene Aspekte: Physische Zugänglichkeit bezieht sich auf Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel, die so gestaltet sein sollten, dass sie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen leicht zugänglich sind. Digitale Barrierefreiheit hingegen betrifft Websites und Anwendungen, die so programmiert werden müssen, dass sie auch von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen genutzt werden können. Dazu gehören beispielsweise Screenreader-freundliche Designs und Untertitel für Videos.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sensibilisierung der Gesellschaft. Bildungseinrichtungen und Unternehmen sollten Schulungen anbieten, um das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Durch diese Maßnahmen kann eine Kultur der Inklusion gefördert werden.

Letztlich profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen von universeller Barrierefreiheit; auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen haben einen leichteren Zugang zu öffentlichen Räumen und Dienstleistungen. Eine barrierefreie Welt ist somit eine bessere Welt für alle.

Was versteht man unter dem Begriff PDF/UA?

PDF/UA steht für "Portable Document Format/Universal Accessibility" und ist ein Standard, der darauf abzielt, PDF-Dokumente für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Die Entwicklung von PDF/UA begann in den frühen 2000er Jahren, als die Notwendigkeit erkannt wurde, digitale Inhalte für alle Benutzer, einschließlich derjenigen mit Sehbehinderungen oder anderen Einschränkungen, zugänglich zu machen.

Im Jahr 2012 wurde PDF/UA von der International Organization for Standardization (ISO) als ISO 14289 standardisiert. Dieser Standard legt fest, wie PDF-Dokumente strukturiert und formatiert werden müssen, um sicherzustellen, dass sie von assistiven Technologien, wie Screenreadern, korrekt interpretiert werden können. Zu den Anforderungen gehören die Verwendung von Tags, die die Struktur des Dokuments definieren, sowie die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und anderen grafischen Inhalten.

Die Einführung von PDF/UA war ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion, da sie es ermöglicht, dass Informationen in einem Format bereitgestellt werden, das für alle Benutzer zugänglich ist. Unternehmen und Organisationen, die PDF-Dokumente erstellen, sind zunehmend gefordert, diese Standards einzuhalten, um sicherzustellen, dass ihre Inhalte für alle zugänglich sind. PDF/UA ist somit ein bedeutender Fortschritt in der Barrierefreiheit digitaler Inhalte.

4 Stufen der Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit von PDFs kann in verschiedene Stufen unterteilt werden, die jeweils unterschiedliche Anforderungen und Maßnahmen umfassen. Diese Stufen helfen dabei, den Grad der Zugänglichkeit eines Dokuments zu bewerten und zu verbessern.

Es gibt bisher keine allgemein gültigen Regeln, wann ein PDF wie barrierefrei ist. Deswegen haben wir selbst eine mögliche Einteilung eingeführt.

Wir unterscheiden 4 Stufen der Barrierefreiheit bei PDFs:

In JEDER Stufe besteht das PDF den PAC PDF U/A Test ohne Fehler und Warnungen.

1. Stufe: Technisch barrierefrei
(Schulnote: ausreichend)
2. Stufe: Technisch barrierefrei inklusive grober Sicht- und Logikprüfung
(Schulnote: befriedigend)
3. Stufe: Technisch barrierefrei inklusive Sicht- und Logikprüfung
(Schulnote: gut) (Unser Standard)
4. Stufe: Technisch barrierefrei inklusive intensiver Sicht- und Logikprüfung nach den Richtlinien und Festlegungen für barrierefreie PDFs des Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) (neues Fenster)
(Schulnote: sehr gut)

Alternativtexte für Bilder, Grafiken, Diagramme etc.

In einer zunehmend digitalen Welt ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Zugang zu Informationen haben. Für blinde und sehbehinderte Personen sind Alternativtexte (auch Alt-Texte genannt) in PDF-Dokumenten ein essenzielles Element der Barrierefreiheit. Sie ermöglichen es diesen Nutzern, den Inhalt von Bildern, Grafiken und anderen visuellen Elementen zu verstehen, die in einem Dokument enthalten sind.

Alternativtexte sind kurze Beschreibungen, die den Inhalt und die Funktion eines Bildes oder grafischen Elements erklären. Sie werden in HTML- und PDF-Dokumenten verwendet, um sicherzustellen, dass Screenreader – spezielle Software, die Text in Sprache umwandelt – diese Informationen vorlesen können. Ein gut formulierter Alternativtext vermittelt nicht nur das visuelle Erscheinungsbild des Bildes, sondern auch dessen Kontext und Bedeutung im Zusammenhang mit dem restlichen Text.

Wir unterscheiden 3 Arten von Alternativtexten:

  • Einfache Alternativtexte
  • Zusammenfassende Alternativtexte
  • Komplexe Alternativtexten

Gern zeigen wir Ihnen die Unterschiede anhand von konkreten Beispielen.

PDF Accessibility Checker (PAC)

Zur Überprüfung von barrierefreien PDFs nutzen wir das Programm PDF Accessibility Checker (PAC).

Der PDF Accessibility Checker (PAC) wurde entwickelt von Access for All und Nutzern, dass ihre PDFs den Standards für Barrierefreiheit, wie WCAG und PDF/UA, entsprechen.

Zu den Hauptfunktionen gehören die automatische Analyse von PDFs auf Barrierefreiheitsprobleme und die Erstellung detaillierter Berichte über gefundene Mängel. PAC identifiziert unter anderem fehlende Alternativtexte für Bilder, unzureichende Strukturierung von Inhalten und Probleme mit der Navigation.

Die Nutzung von PAC ist unkompliziert: Nach dem Herunterladen und Installieren des Programms kann der Nutzer eine PDF-Datei öffnen und die Überprüfung mit einem Klick starten. Die Ergebnisse werden in einer übersichtlichen Liste angezeigt, die es ermöglicht, gezielt an den identifizierten Problemen zu arbeiten.

Die Vorteile von PAC liegen in seiner Benutzerfreundlichkeit und der Möglichkeit, die Zugänglichkeit von Dokumenten zu verbessern. Durch die Gewährleistung einer barrierefreien Gestaltung können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind, was rechtliche Anforderungen erfüllt und das Nutzererlebnis insgesamt verbessert.

Screenreader "NVDA"

NVDA (NonVisual Desktop Access) ist ein kostenloser, Open-Source-Screenreader für Windows, der speziell für blinde und sehbehinderte Nutzer entwickelt wurde. Er ermöglicht den Zugriff auf Computerinhalte durch Sprachausgabe und Braillezeilen. NVDA wurde 2006 von Michael Curran ins Leben gerufen und hat sich seitdem zu einem der beliebtesten Screenreader weltweit entwickelt.

Ein herausragendes Merkmal von NVDA ist seine Benutzerfreundlichkeit. Die Software kann direkt von einem USB-Stick gestartet werden, ohne dass eine Installation erforderlich ist, was sie besonders flexibel macht. NVDA unterstützt eine Vielzahl von Anwendungen, darunter Webbrowser, Textverarbeitungsprogramme und E-Mail-Clients. Es bietet auch Unterstützung für verschiedene Sprachen und kann an die individuellen Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden.

Die Community spielt eine wichtige Rolle in der Weiterentwicklung von NVDA. Regelmäßige Updates bringen neue Funktionen und Verbesserungen mit sich, um die Benutzererfahrung zu optimieren. Durch die Kombination aus Zugänglichkeit, Anpassungsfähigkeit und einer aktiven Gemeinschaft hat sich NVDA als unverzichtbares Werkzeug für viele Menschen etabliert, die auf Screenreader angewiesen sind.

Alle Felder mit * sind Pflichtfelder!

Angaben zum Projekt
z. B. Überschriften, Absatz- und Zeichenformaten, Listen, Tabellen, Fuß- und Endnoten, Links, Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis...?
Persönliche Informationen
Geben sie die im Bild dargestellte Zeichenfolge ein

Umgang mit Ihren persönlichen Daten

Nach Versand Ihrer Anfrage senden wir Ihnen ein unverbindliches, kostenloses Angebot zu. Falls notwendige Daten zur Erstellung des Angebots fehlen, kontaktieren wir sie vorab via E-Mail oder Telefon. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich für die Angebotserstellung und geben diese nicht an Dritte weiter. Wir verweisen auf unsere DSGVO-konforme Datenschutzerklärung.