Informationen in Leichter Sprache

Wer wir sind

Wir sind ein Firma aus Thüringen.
Unser Firma heißt: 
Liquid Impressions KG.

Das spricht man so aus:
Liquit Impreschens KG

Rufen Sie uns gern an: 
0365 - 77 33 70 92.
Oder schreiben Sie uns:
info@liquid-impressions.com

Was wir machen

Wir machen Werbung
für Menschen mit Behinderungen. 

Zum Beispiel:

  • Webseiten im Internet,
  • Faltblätter,
  • Zeitschriften.

Unsere Werbung kann man besser verstehen 
oder bedienen.

Unsere Werbung ist gut

Unsere Werbung ist gut
für Menschen mit Behinderungen:

  • Blinde oder seh-behinderte Menschen,
  • Menschen mit Hör-Schädigungen,
  • Menschen mit geistiger Behinderung.

Menschen mit Behinderungen 
finden häufig Barrieren vor.
Barrieren sind Hindernisse.

Zum Beispiel: 

  • Ein Film ohne Unter-Titel
    kann ein Hindernis sein
    für gehör-lose Menschen.
  • Eine Treppe
    kann ein Hindernis sein
    für Menschen mit körper-licher Behinderung.

Ist etwas barriere-frei,
gibt es keine Hindernisse.

Ist etwas barriere-frei
ist es gut für alle Menschen.

Alle barriere-freien Produkte sind gut für uns. 
In Deutschland gibt es dafür Gesetze.

Gesetze helfen Menschen mit Behinderungen

Das Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz
kurz: BGG
soll Menschen mit Behinderungen helfen. 
Mit dem BGG haben Menschen mit Behinderungen weniger Nachteile. 

Menschen mit Behinderungen 
sollen vieles selbst entscheiden können. 
Sie sollen auch viel alleine machen können.

Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderungen
ohne Hilfe

  • Formulare ausfüllen können.
  • Informationen finden im Internet. 
  • In eine Behörde gehen. 

Im BGG stehen Regeln.
Eine Regel ist:
Webseiten im Internet sollen barriere-frei sein.

Menschen mit Behinderungen können
barriere-freie Webseiten
besser verstehen und bedienen.

Nicht jeder muss eine barriere-freie Webseite haben.
Nur bestimmte Behörden und Firmen müssen
eine barriere-freie Webseite haben.

In Deutschland gibt es dazu ein Gesetz:
Die Barriere-Freie Informations-Technik-Verordnung, 
kurz: BITV

Die BITV legt Regeln fest. 
Zum Beispiel:

  • wie sieht eine Webseite.
  • wie ist eine Webseite aufgebaut.
  • wie kann man eine Webseite bedienen.

Unsere Arbeit

1. Wir erstellen barriere-freie Webseiten.


Sie geben uns den Auftrag.
Wir erstellen Ihnen eine barriere-freie Webseite.
Menschen mit Behinderungen können diese Webseite
dann besser bedienen und verstehen.

Sie können diese Webseite auch überprüfen lassen.
Dass heißt, Sie erhalten eine Urkunde.

Diese Urkunde zeigt:

  • Die Webseite lässt sich gut bedienen.
  • Die Webseite-Inhalte sind gut lesbar.

2. Wir prüfen barriere-freie Webseiten.


Sie geben uns den Auftrag.
Wir prüfen Ihre Webseite.

Nach der Prüfung erhalten Sie ein Bericht.
Im Bericht stehen alle Webseiten-Fehler.
Wenn die Webseite keine Fehler hat,
dann ist die Webseite barriere-frei.

3. Wir erstellen Texte in Leichter Sprache.


Dieser Text ist in Leichter Sprache.
Er ist besonders gut verständlich.

Schwierige Texte können ein Hindernis sein.
Wir übersetzen schwierige Texte in Leichte Sprache.

4. Wir erstellen barriere-freie PDF-Dateien.


Blinde oder seh-behinderten Menschen 
können viele PDF-Dateien 
nicht richtig lesen oder bedienen. 
Da können wir helfen.

Sie schicken uns eine PDF-Datei zu. 
Wir erstellen daraus eine barriere-freie PDF-Datei
Damit können blinde oder seh-behinderten Menschen 
die PDF-Datei richtig lesen und bedienen.